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Ab 11. Mai sind Sportaktivitäten wieder erlaubt, was bedeutet dies für die Kartfahrer?

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Ab 11. Mai sind Sportaktivitäten wieder erlaubt, was bedeutet dies für die Kartfahrer?

Ab Montag, 11. Mai 2020 darf man in der Schweiz wieder Kartfahren, das Bundesamt für Sport hat das Konzept der IG Kartfahren für das Training mit eigener Ausrüstung genehmigt.

Personen welche den Kartsport als regelmässigen Sport betreiben dürfen auf den folgenden Bahnen mit eigener Ausrüstung wieder fahren.

Hingegen sind Freizeitaktivitäten noch nicht zugelassen, der gesellige Gruppenanlass auf der Kartbahn ist noch nicht erlaubt.

Kartfahren als Gruppen- oder Vereinsanlass wie auch der Geburtstagsauflüg als Überraschung gelten als “Freizeitaktivität”, für diese ist zum heutigen Zeitpunkt eine Öffnung für den 8. Juni 2020 vorgesehen. (vorbehältlich Entscheid des Bundesrates)

Kartbahnen welche am 11. Mai gemäss genehmigtem Schutzkonzept für Kart-Trainings wieder öffnen

  • Kart-Bahn Wohlen
  • Kart-Bahn Lyss
  • Kart-Bahn Locarno
  • Kart-Bahn Sulgen

Erlaubt

  • Regelmässiges Kart-Training gemäss dem genehmigten Schutzkonzept mit eigener Ausrüstung. (Helm, Sturmhaube, Handschuhe, Overall, Schuhe etc.)

Wichtig

  • Gruppen von mehr als 5 Personen sind verboten.
  • Der Mindestabstand beträgt 2m.
  • Es gelten die Hygienevorschriften des BAG.

Verboten

  • Kartfahren als Freizeitaktivität (Gruppenanlass, Geburtstagsanlass etc.)
  • Alle Wettkämpfe (Rennen)

Wir informieren auf karting.ch sobald Kartfahren als Freizeitaktivität wieder erlaubt ist.

FAQ und Coronavirus als PDF

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